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   BGH, 01.07.1960 - I ZR 55/59   

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https://dejure.org/1960,7387
BGH, 01.07.1960 - I ZR 55/59 (https://dejure.org/1960,7387)
BGH, Entscheidung vom 01.07.1960 - I ZR 55/59 (https://dejure.org/1960,7387)
BGH, Entscheidung vom 01. Juli 1960 - I ZR 55/59 (https://dejure.org/1960,7387)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berechtigung zur Minderung einer vereinbarten Vergütung für die Überlassung eines patentrechtlich geschützten Verfahrens - Haftung des Verkäufers für ein Recht zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses - Wegfall der Geschäftsgrundlage (WGG) als Begründung für die Minderung der ...

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 24.09.1957 - I ZR 128/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 01.07.1960 - I ZR 55/59
    Wie der erkennende Senat in der Sache der Beklagten zu 1) gegen den Erfinder im Urteil vom 24. September 1957 - I ZR 128/56 - (= GRUR 1958, 231) ausgesprochen habe, müsse bei Lizenzverträgen das Vorhandensein und der Fortbestand des Patents als Grundlage des Geschäfts gelten, so daß bei völligem oder teilweisem Wegfall dieser Grundlage, wie beispielsweise auch bei Beschränkung des Patents, die sich daraus ergebenden Folgen nach § 242 BGB zu beurteilen seien, dasselbe sei auch für die hier gegebene Übertragung von Rechten durch den ersten Lizenznehmer auf den zweiten anzunehmen.

    Entgegen der Auffassung der Revision ist auch der von dem erkennenden Senat in dem zwischen dem Erfinder des streitigen Verfahrens und den Beklagten anhängigen Rechtsstreit getroffenen Entscheidung (GRUR 1958, 231 - Rundstuhlwirkware) Gegenteiliges nicht zu entnehmen.

    Zwar hat die Rechtsprechung gerade dieser tatsächlichen Entwicklung stete besondere Bedeutung beigemessen, wenn es sich um die Frage handelte, ob bei einem durch Lizenzvertrag begründeten Dauerschuldverhältnis die vertraglich bedungenen Rechte weiterhin in vollem Umfange geltend gemacht werden können (vgl. RGZ 86, 45, 56; GRUR 1934, 357, 358; GRUR 1936, 1056, 1058; BGH GRUR 1957, 595 - Verwandlungstisch; GRUR 1958, 231, 232 - Rundstuhlwirkware).

  • BGH, 08.07.1954 - IV ZR 67/54

    Rückwirkung der Gleichberechtigung

    Auszug aus BGH, 01.07.1960 - I ZR 55/59
    Diese Rüge läßt zunächst eine Bezeichnung des tatsächlichen Vorbringens der Beklagten vermissen, das vom Berufungsgericht übergangen worden sein soll; dem Revisionsgericht ist es deshalb nicht möglich zu prüfen, ob entscheidungserhebliche Behauptungen unbeachtet geblieben sind (BGHZ 14, 205, 209) [BGH 08.07.1954 - IV ZR 67/54] .
  • BGH, 12.04.1957 - I ZR 1/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 01.07.1960 - I ZR 55/59
    Zwar hat die Rechtsprechung gerade dieser tatsächlichen Entwicklung stete besondere Bedeutung beigemessen, wenn es sich um die Frage handelte, ob bei einem durch Lizenzvertrag begründeten Dauerschuldverhältnis die vertraglich bedungenen Rechte weiterhin in vollem Umfange geltend gemacht werden können (vgl. RGZ 86, 45, 56; GRUR 1934, 357, 358; GRUR 1936, 1056, 1058; BGH GRUR 1957, 595 - Verwandlungstisch; GRUR 1958, 231, 232 - Rundstuhlwirkware).
  • RG, 21.11.1914 - I 119/14

    Gebrauchsmusterlizenz

    Auszug aus BGH, 01.07.1960 - I ZR 55/59
    Zwar hat die Rechtsprechung gerade dieser tatsächlichen Entwicklung stete besondere Bedeutung beigemessen, wenn es sich um die Frage handelte, ob bei einem durch Lizenzvertrag begründeten Dauerschuldverhältnis die vertraglich bedungenen Rechte weiterhin in vollem Umfange geltend gemacht werden können (vgl. RGZ 86, 45, 56; GRUR 1934, 357, 358; GRUR 1936, 1056, 1058; BGH GRUR 1957, 595 - Verwandlungstisch; GRUR 1958, 231, 232 - Rundstuhlwirkware).
  • RG, 15.12.1941 - V 77/41

    Zum Begriff der Geschäftsgrundlage und über die Rechtsfolgen ihrer Erschütterung.

    Auszug aus BGH, 01.07.1960 - I ZR 55/59
    Was Geschäftsgrundlage ist, hängt notwendig von den Vorstellungen ab, welche die Vertragsschließenden bei Abschluß des Vertrages gehegt haben (RGZ 168, 121, 126; vgl. Soergel/Siebert, BGB 9. Aufl. § 242 Anm. 231 mit Nachweisen aus der Rechtsprechung).
  • BGH, 22.05.1959 - I ZR 51/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 01.07.1960 - I ZR 55/59
    Die schuldrechtlichen Ansprüche aus dem Vertrage vom 1. September 1951, auf die hiernach die Haftung des Klägers zu beschränken ist, haben nun aber bei Abschluß des Vertrages vom 16. März 1952 bestanden; die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung bezieht sich nicht auf sie; gegen das Bestehen der Ansprüche kann auch nicht das Bedenken erhoben werden, der Lizenzvertrag sei als auf eine ganz oder teilweise unmögliche Leistung gerichtet nichtig (§§ 306, 139 BGB), denn es liegt keiner der Fälle vor, in denen die Rechtsprechung des Reichsgerichts, zu der der erkennende Senat noch nicht abschließend Stellung genommen hat (vgl. GRUR 1960, 44 - Uhrengehäuse), den Lizenzvertrag als auf eine unmögliche Leistung gerichtet angesehen hat; über diese Rechtsprechung hinaus zu gehen, bestände jedenfalls kein Anlaß.
  • RG, 25.11.1927 - (VII) VI 322/27

    Preußischer Mietstempel.

    Auszug aus BGH, 01.07.1960 - I ZR 55/59
    Ein derartiger Eintritt eines Dritten in die durch ein gegenseitiges Vertragsverhältnis begründeten Rechte und Pflichten ist in der Form der Rechtsübertragung (§§ 398 ff BGB) und der Schuldübernahme (§§ 414 ff BGB) mit Zustimmung des Vertragsgegners rechtlich möglich (RGZ 119, 114, 118) und hier nach der zutreffenden Annahme des Berufungsgerichts mit Zustimmung aller, Beteiligten wirksam vorgenommen worden.
  • BGH, 09.04.1963 - Ia ZR 88/63

    Rechtsmittel

    Im Rechtsstreit des Landgerichts Düsseldorf 6 O 237/56 (= OLG Düsseldorf 2 U 145/57 = BGH I ZR 55/59, Urteil vom 1. Juli 1960) ist W. diese Vergütung für die Zeit vom 1. Oktober 1953 bis zum 30. Juni 1956 rechtskräftig zuerkannt worden.

    Dabei übersieht die Revision jedoch den Wesensunterschied, der zwischen dem Lizenzanspruch des jetzigen Klägers und dem Abfindungsanspruch W.'s besteht und der im Urteil des Ersten Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 1. Juli 1960 - I ZR 55/59 - (S. 12 der Urteilsausfertigung) in aller Schärfe hervorgehoben ist.

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